Dienstag, Juni 28, 2005

Die drei politischen Kernforderungen des BDB

1) "Kampf gegen Islamismus" gleichrangig mit "Kampf gegen Rechts" führen
Der Hessische Verfassungsschutzbericht 2004 sieht die Hauptgefahr für die freiheitliche Gesellschaft im Islamismus. Es ist bisher nicht zu erkennen, daß dieser Befund bei Politik und Medien wirklich angekommen ist. Weder gibt es eine breite Debatte darüber, wie dieser Entwicklung gegenzusteuern ist, noch sind Zeichen von Entschlossenheit zu erkennen, dieser gesellschaftlichen Gefahr Herr zu werden. Dabei gibt es ein Vorbild, den "Kampf gegen Rechts", also gegen die zweite im Verfassungsschutzbericht genannte Gefahr, der mit großem, auch finanziellen Aufwand geführt wird. Der BDB fordert daher, daß dem "Kampf gegen den Islamismus" das gleiche Gewicht beigemessen wird, wie dem "Kampf gegen Rechts", zumal es sich beim Islamismus um eine religiös verbrämte Form des Rechtsradikalismus bzw. um "religiösen Faschismus" (Rolf Stolz; Bassam Tibi u.a.) handelt.

2) Überprüfung von Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit)
Die Väter des Grundgesetzes konnten den Zustrom von Muslimen nicht absehen und konzipierten den Art. 4 GG in Hinblick auf die den abendländischen Kulturraum prägenden jüdischen und christlichen Bekenntnisse. Die Verfassung ist kein zeitloser Monolith, sondern muß veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Art. 4 GG ist daher auf seine Anwendbarkeit auf politische "Religionen" wie den Islam zu prüfen, welche weder Gewaltentrennung noch -teilung kennen geschweige denn anerkennen, Demokratie und freiheitlichem Menschenbild feindlich gegenüberstehen sowie einen unverzichtbaren Alleinanspruch auf die Führung des Staates erheben.
Daß eine solche Prüfung überfällig ist, zeigt das holländische Beispiel, wo eine parlamentarische Untersuchungskommission forderte, den Verfassungsartikel über die Religionsfreiheit zu ändern.

3) Fünfjähriges Moratorium für weitere muslimische Zuwanderung
Angesichts der in der breiten Öffentlichkeit noch völlig ungeklärten Meinungsbildung, wie auf die muslimische Herausforderung unserer staatlichen und kulturellen Ordnung umzugehen sei, fordert der BDB ein zeitlich befristetes Moratorium für weitere muslimische Zuwanderung. Wir schließen uns dabei ausdrücklich Leon de Winter an, der angesichts des weiter zunehmenden Drucks der Intoleranten auf unsere Toleranz forderte (WELT 15.12.04): "Uns bleibt keine andere Wahl: Wir müssen eine Weile die Tore schließen und uns auf die Frage besinnen, wer wir sein wollen und was wir dafür zu opfern bereit sind."

Die so gewonnene Zeit ließe sich nutzen zu einer "konslutativen Volksbefragung" wie sie in den 1980er Jahren vom damaligen Bundesverfassungsrichter Simon bezüglich der Raketenstationierung ins Spiel gebracht wurde. Eine weitere Islaminstallation würde genauso irreversible Fakten und unumkehrbare Weichenstellungen schaffen wie die seinerzeitige Raketenstationierung. Solche die Lebenschance künftiger Generationen betreffenden Entscheidungen dürfen nicht von einfachen Parlamentsmehrheiten entschieden werden, sondern bedürfen des Placet des originären Souveräns, des Staatsvolkes also.